Ungarische Grenzen wieder geschlossen! Einreise vom 1. September 2020 – 1. November 2020 nicht mehr regulär möglich

Covid-19: Aktuelle Einreisebestimmungen für Ungarn

Aus Sorge vor einer zweiten Corona-Welle und wegen steigender Fallzahlen bei den Neuinfektionen hat Ungarn am 1. September seine Grenzen für alle Ausländer wieder geschlossen. Die Regelung galt bis zum 1. Oktober 2020 und wurde nun bis zum 1. November 2020 verlängert. Dennoch ist die Einreise in bestimmten Fällen möglich. Wie die Lage vor Ort ist und wie man eine Sondergenehmigung zur Einreise zur Zahnbehandlung erhält, wird im Folgenden erklärt.

Situation in Ungarn: Fallzahlen

Aktuelle Zahlen sind einzusehen unter: http://abouthungary.hu. Um die Krise nicht weiter zu verschärfen und seine Bürger zu schützen, hat die ungarische Regierung entschieden, die bisherige Grenzschließung bis 1. November 2020 aufrechtzuerhalten.

Wer darf einreisen und welche Regelungen gibt es?

Regulär dürfen nur noch ungarische Staatsbürger einreisen. Eine Einreise für Deutsche ist nur in Ausnahmen (s.u.) erlaubt. Die Ausreise ist hingegen ohne Probleme möglich. Eine Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr in Deutschland ist derzeit (auf jeden Fall bis zum 15. Oktober 2020) mit einem negativen SARS-CoV-2-PCR-Test vermeidbar. Dieser Test kann auch in Ungarn gemacht werden.

Ausnahmen vom Einreiseverbot

Vom Einreiseverbot ausgenommen sind jene, die eine Sondergenehmigung haben. Für unsere Patienten können wir dies ermöglichen. Es darf nach derzeit gültiger Regelung jeder einreisen, der

  • im vergangenen halben Jahr eine COVID-19-Erkrankung hatte, von der er sich wieder erholt hat. Dafür muss bei der Einreise ein Beweis (möglichst in englischer Sprache) erbracht werden.
  • sich in Ungarn ärztlich behandeln lassen will. Die medizinische Einrichtung muss dann einen entsprechenden Nachweis ausstellen.

Trotz der eben genannten Fälle braucht man eine Sondergenehmigung, die man bei der Polizei Ungarns

beantragen muss. Die Anträge können auf deren Website auf Ungarisch oder Englisch gestellt werden. (Hier geht es zu den Formularen: https://ugyintezes.police.hu/en/meltanyossagi-kerelem) Mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Ausweises können wir die Antragsstellung auch gerne für Sie übernehmen. Ausgestattet mit der Sondergenehmigung, die bei der Einreise an der Grenze im Original vorzulegen ist, muss dann nur noch die Gesundheitsprüfung bestanden werden (Temperaturmessung). Sollte bei Grenzübertritt der Verdacht auf eine Corona-Infektionen bestehen, wird dieser verwehrt.

Nach erfolgter Einreise bestünde eigentlich die Pflicht zu zehntägiger Quarantäne. Um diese zu verkürzen, kann bei der Einreise ein in Deutschland erstellter negativer PCR-Test (nicht älter als 5 Tage und nicht jünger als 2 Tage und in englischer Sprache) vorgelegt werden. Bei Ankunft in Budapest muss sodann ein weiterer Test gemacht werden, den wir unseren Patienten organisieren und bezahlen. Nachdem auch von diesem 2. Test ein negatives Ergebnis vorliegt, wird die Quarantäne von der Polizei wieder aufgehoben.

Wir arbeiten derzeit an einer weiteren Lösung, bei welcher bestenfalls selbst die kurze Quarantäne nach der Einreise bis zum Vorliegen des zweiten Testergebnisses ganz umgangen werden kann. In beiden Fällen sollten Sie am besten mit dem Auto oder der Bahn nach Ungarn reisen, da viele Fluggesellschaften die Verbindungen nach Ungarn drastisch reduziert haben.

Damit Sie nach Ihrer Rückreise aus Budapest auch in Deutschland nicht in Quarantäne müssen (gültig auf jeden Fall noch bis 15. Oktober 2020), organisieren und bezahlen wir Ihnen einen weiteren PCR-Test einen Tag vor Ihrer Rückreise, den Sie dann bei Ihrer Einreise nach Deutschland zur Vermeidung einer Quarantäne vorlegen können.

Bei selbstorganisierter Anreise: Unser Sonderangebot

Sollten Sie einreisen dürfen und tun dies selbstständig mit Ihrem Privat-PKW (oder selbstorganisiert per Zug oder Flugzeug), dann haben wir ab sofort ein besonderes Angebot für Sie – unser Auto-Paket. Bei diesem entfällt während des gesamten Oktobers 2020 die Reisekostenpauschale. Sie tragen nur die Kosten für Ihre Anreise. Wir buchen Ihnen wie gewohnt Ihre Unterkunft in einem 3- oder 4-Sterne-Hotel oder einem Apartment und übernehmen die kompletten Übernachtungskosten für die Dauer Ihrer Zahnbehandlung. Von dem Angebot ausgeschlossen sind Parkgebühren, die sich aber mit 15 Euro pro Tag in Grenzen halten. Parkmöglichkeiten finden Sie in der Nachbarschaft unserer Partnerhotels. Vor Ihrer Reise werden wir mit Ihnen direkt Kontakt aufnehmen, um die Bedingungen besprechen, die sich auf Ihre Reise beziehen.

Wir wünschen Ihnen eine sorgenfreie Zeit und versichern Ihnen, dass wir fieberhaft an weiteren, noch einfacheren Lösungen arbeiten, wie wir gemeinsam diese schwierige Zeit überstehen. Sollten Sie Fragen haben, sind wir selbstverständlich wie gewohnt für Sie da.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von Donau Dental